MVSS 302
Konkrete Anforderungen an das Brandverhalten von Werkstoffen und Teilen im Innenraum von Personenkraftwagen, Lastwagen und Omnibussen wurden in den USA erarbeitet und als MVSS 302 im Jahre 1972 in Kraft gesetzt. Hierbei wird geprüft: Probekörper : Fünf Proben 356 x 100 x Anwendungsdicke, jedoch max 12,7 mm, Meßmarken 38 mm, 76 mm, 292 mm, Meßstrecke 254 mm Probeanordung: Horizontal Zündquelle: Bunsenbrenner 9 mm Durchmesser, Flammhöhe 38 mm, Kantenbeflammung 15 sec. Beurteilung: Flammausbreitungsgeschwindigkeit über Meßstrecke, maximal zulässige Flammausbreitungsgeschwindigkeit 4 inch/min. (101,6 mm/min.) Die höchstzulässige Flammausbreitungsgeschwindigkeit für prüfpflichte Innenraumteile beträgt in Deutschland gemäß § 30 StVZO 110 mm/min. Die MVSS 302 wurde von deutschen Kfz-Herstellern verschiedentlich abgeändert, insbesondere durch die OPEL-Norm 261 (max. Brennrate 75 mm/min.) bzw. TL-VW 1010 (Meßmarken 38,88,292 mm).
BS 5852 Part 2 crib 5
für CMHR-Schaumstoffe1980 wurden in Britischen Parlament Sicherheitsverordnungen betr. Polstermöbel angenommen und bis 1982 die Prüfmethoden BS 5852/1/2 vorgelegt. Etwa gleichzeitig wurde angeordnet, alle zum Verkauf stehenden Polstermöbel mit einem Etikett zu versehen, das den Kunden über das Brandrisiko des Möbelstücks orientiert. Polsterkombinationen werden seitdem auf ihr Brandverhalten untersucht, wobei unterschiedliche Zündquellen wie Zigaretten (Raucher-Risiko), Gasflammen (Zündholz-Risiko) und genormte Körper aus Holzstäbchen (Risiko größerer Zündquellen) verwendet werden. Aus den Ergebnissen an Kombinationen mehr oder weniger brennbarer Bezugs- und Füllmaterialien ist ein Bewertungssystem entwickelt worden, in welches das vom Hersteller angebotene Möbelstück eingestuft wird. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung hat das Britische Parlament überraschend im Mai 1988 beschlossen, konventionelle PU-Schaumstoffe als Möbel/Matratzen-Füllung ab 01.03.1989 zu verbieten. Ein entsprechendes Verbot für brennbare Bezugsmaterialien ist inzwischen ebenfalls erlassen. Um den PU-Schaum-Herstellern eine praktikable Prüfmethode anhand zu geben, hat man bestehende Verfahren modifiziert und den Begriff des CMHR (Combustion Modified High Resilient) Schaumes geschaffen, der nach dem 01.03.1989 anstelle des konventionellen PU-Schaumes eingesetzt werden darf. Als charakterisches Brannverhalten dieses Schaumtyps sieht man die Erfüllung nachstehenden Test an: Auf einem genormten Metallgestell werden zwei Schaumstoff-Kissen 300 x 450 x 75 mm (Sitzteil) und 450 x 450 x 75 mm (Rückenteil) rechtwinklig zueinander als „Sesselmodell“ angeordnet. Die Schaumstoff-Kissen sind mit einer Lage eines flachgewebten Stoffes 220 g/qm aus 100% flammwidriger Polyesterfaser bezogen. Auf das „Sitzteil“, und zwar in Kontakt mit dem „Rückenteil“ wird das „crib 5“, ein kaminförmiges Gebilde aus 20 Holzstäbchen 40 x 6,5 x 6,5 mm, 17+1 g Gewicht, aufgesetzt. Das Crib wird mittels 1,5 ccm Propanol gezündet und der Brandverlauf beobachtet. Anforderungen: 1.) Offene Branderscheinungen - Flammen - müssen spätestens nach 10 Minuten erloschen sein. 2.) Versteckte Branderscheinungen - Glimmen/Rauchentwicklung - müssen spätestens 60 Minuten nach Zündung beendet sein. 3.) Der Gewichtsverlust des gesamtes Modells inclusive crib darf nach Beendigung des Versuches nicht mehr als 60 g betragen. Bei der beschriebenen Prüfung handelt es sich um eine Werkstoff-Prüfung des als Polsterfüllung vorgesehenen PU-Schaumstoffes, die es erlaubt zu entscheiden, ob der Einbau des Schaumes in das Polstermöbel zulässig ist. Die Materialkombination im Möbelstück selbst unterliegt als Verbund verschiedener Bezugs- und Füllmaterialien der Einstufung und Zulassung nach dem oben angedeuteten Bewertungssystem nach Auswertung des Brandverhaltens bei Einsatz unterschiedlicher Zündquellen. In Deutschland gibt es entsprechende Anforderungen bis heute nicht. Vergleichbare Prüfnormen sind die DIN 53341 und 54 342/1/2.
DIN 4102
Diese deutsche Norm wird hauptsächlich zur Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen herangezogen. Danach wird unterteilt in nicht brennbare (Klasse A1 und A2) und brennbare ( B1, B2, B3) Materialien. Schaumstoffe fallen fast ausnahmslos unter die Klasse B3, „ leicht entflammbar“ nach DIN 4102. Diese Materialien bestehen den sogenannten Kleinbrennertest nicht, bei dem ein vertikal aufgehängter Probekörper ( 230 x 90 mm ) mit kleiner Flamme 4 cm oberhalb der Probenunterkante 15 sek. beflammt wird. Nach Entfernen der Zündquelle werden Brenndauer, Flammenhöhe und Zerstörungsgrad der Oberfläche gemessen. Bei einem Material, das den Test besteht und in die Klasse B2 „normal entflammbar“ nach DIN 4102 eingestuft wird, darf die Flamme die Markierungslinie im Abstand von 190 mm von der Probeunterkante innerhalb von 20 sek. nach Entfernen der Zündquelle nicht erreichen. Die Brandklasse B1 „schwer entflammbar“ nach DIN 4102 wird nur von Materialien erreicht, die den Brandschachttest bestehen. 4 Probekörper (1000 x 190 mm) werden so angeordnet, daß sie einen Kamin bilden. Sie werden über einen Ringbrenner gehängt und während 10 min. beflammt. Das Material besteht den Test, wenn mindestens 150 mm der Probekörper ( von der Oberkante aus gemessen) unzerstört bleiben, die Flammen die Probenoberkante nicht überschlagen und die Abgastemperatur unterhalb 250°C bleibt.
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Eine Ansicht der Testmethoden können Sie sich unter folgendem Link als PDF Format anschauen: Brandnormen-Testmethoden [136 KB]
Erklärung B1 Brandverhalten im PDF Format: Erklärung B1 Brandverhalten bei Möbel [121 KB]
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